Jeudi, 09. Septembre 2010
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Glossar: Buchstabe P

Palette
Eine Palette dient als Lastenträger zum Transportieren, Lagern und Stapeln von Gütern mit verschiedenen Hubwagen. Die Form einer Palette ist meist rechteckig und besteht aus mehreren Holzlatten und Klötzen. Man unterscheidet zwei Sorten von Paletten. Da gibt es einmal die Einwegpalette, die sehr günstig ist und nicht lange hält und dann die EU-Palette, die auf fast alle Hubwagen passt, stabiler gebaut ist als die Einwegpalette und preislich etwas höher liegt. Die Abmessungen einer Palette sind unterschiedlich, so wie es verschiedene Hubwagen gibt. Man findet jedoch zu jeder Palette einen entsprechenden Hubwagen. Die Einfuhröffnung der Palette muss mit der Gabelbreite zusammenpassen, so dass man die Gabeln problemlos in die Palette einführen kann.

Palettenregal
Um in einer Lagerhalle viel Platz zu sparen eignet sich ein Palettenregal. Dies dient zur Aufnahme und Lagerung von beladenen Paletten. Es besteht aus Regalständer in die so genannte Auflageschienen eingehängt werden. Auf diesen Schienen werden dann die Paletten abgestellt.

Produkthaftung
Bei einer fehlerhaften Lieferung und den dadurch entstandenen Schaden haftet der Hersteller bzw. Lieferant, wenn sein Verschulden belegt werden kann. Die genauen Bestimmungen finden Sie im BGB (§ ProdHaftG 7). Die EG-Richtlinie 85/374 EG (hierauf beruht sich das Produkthaftungsgesetz) ist in 25 Mitgliedsstaaten umgesetzt worden. Die genauen Rechte und Pflichten kann man im BGB nachlesen.

Prüfnachweis
Flurfördergeräte und Anbaugeräte die im Betrieb eingesetzt werden, müssen 1x im Jahr von einem Sachkundigen auf Mängel überprüft werden. Diese Prüfung wird „UVV-Prüfung“ genannt. Festgestellte Mängel müssen vom Betrieb behoben und vermerkt werden. Der Prüfer stellt über die Prüfung einen Nachweis aus, der folgende Punkte beinhalten muss: • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel • Beurteilung, ob einem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen • Angaben über notwendige Nachprüfungen • Name und Anschrift des Prüfers Der Nachweis wird auf Verlangen von der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitschutzbehörde vorgelegt.

Prüfplakette
Die Prüfplakette bei Hubwagen ist mit der TÜV-Plakette beim Auto zu vergleichen. Nachdem ein Gerät der UVV-Prüfung unterzogen wurde, kann der Prüfer eine Plakette anbringen. Im Gegensatz zur TÜV-Plakette ist dies bei Hubwagen nicht vorgeschrieben und wird meist nur auf Wunsch angebracht.

Alle Angaben ohne Gewähr