Glossar: Buchstabe P
Palette
Eine
Palette dient als Lastenträger zum Transportieren, Lagern und Stapeln
von Gütern mit verschiedenen Hubwagen. Die Form einer Palette ist meist
rechteckig und besteht aus mehreren Holzlatten und Klötzen. Man
unterscheidet zwei Sorten von Paletten. Da gibt es einmal die
Einwegpalette, die sehr günstig ist und nicht lange hält und dann die
EU-Palette, die auf fast alle Hubwagen passt, stabiler gebaut ist als
die Einwegpalette und preislich etwas höher liegt. Die Abmessungen
einer Palette sind unterschiedlich, so wie es verschiedene Hubwagen
gibt. Man findet jedoch zu jeder Palette einen entsprechenden Hubwagen.
Die Einfuhröffnung der Palette muss mit der Gabelbreite zusammenpassen,
so dass man die Gabeln problemlos in die Palette einführen kann.
Palettenregal
Um in einer
Lagerhalle viel Platz zu sparen eignet sich ein Palettenregal. Dies
dient zur Aufnahme und Lagerung von beladenen Paletten. Es besteht aus
Regalständer in die so genannte Auflageschienen eingehängt werden. Auf
diesen Schienen werden dann die Paletten abgestellt.
Produkthaftung
Bei einer
fehlerhaften Lieferung und den dadurch entstandenen Schaden haftet der
Hersteller bzw. Lieferant, wenn sein Verschulden belegt werden kann.
Die genauen Bestimmungen finden Sie im BGB (§ ProdHaftG 7). Die
EG-Richtlinie 85/374 EG (hierauf beruht sich das Produkthaftungsgesetz)
ist in 25 Mitgliedsstaaten umgesetzt worden. Die genauen Rechte und
Pflichten kann man im BGB nachlesen.
Prüfnachweis
Flurfördergeräte und
Anbaugeräte die im Betrieb eingesetzt werden, müssen 1x im Jahr von
einem Sachkundigen auf Mängel überprüft werden. Diese Prüfung wird
„UVV-Prüfung“ genannt. Festgestellte Mängel müssen vom Betrieb behoben
und vermerkt werden. Der Prüfer stellt über die Prüfung einen Nachweis
aus, der folgende Punkte beinhalten muss:
• Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender
Teilprüfungen • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten
Mängel • Beurteilung, ob einem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen •
Angaben über notwendige Nachprüfungen • Name und Anschrift des Prüfers
Der Nachweis wird auf Verlangen von der Berufsgenossenschaft oder der
Arbeitschutzbehörde vorgelegt.
Prüfplakette
Die Prüfplakette bei
Hubwagen ist mit der TÜV-Plakette beim Auto zu vergleichen. Nachdem ein
Gerät der UVV-Prüfung unterzogen wurde, kann der Prüfer eine Plakette
anbringen. Im Gegensatz zur TÜV-Plakette ist dies bei Hubwagen nicht
vorgeschrieben und wird meist nur auf Wunsch angebracht.




