ATEX Flurförderzeuge

Deichselstapler und Niederhubwagen für ATEX Zone 1 (2G) und 21 (2D)


In zahlreichen Branchen wie z. B. Chemie, Pharma, Lebensmittel oder Recycling können im Betrieb explosionsfähige Gemische wie Gase und Stäube entstehen.

Flurförderzeuge wie Deichselstapler oder Niederhubwagen, die in ATEX-Zonen eingesetzt werden dürfen, müssen bestimmte Besonderheiten und Sicherheitsmerkmale aufweisen, um den Anforderungen der ATEX-Richtlinie zu entsprechen.
Die ATEX-Richtlinie regelt den Umgang mit explosionsgefährdeten Atmosphären und die Verwendung von Geräten in solchen Bereichen.

Flurförderzeuge, die in ATEX-Zonen eingesetzt werden, müssen über spezielle Maßnahmen zum Explosionsschutz verfügen. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung von antistatischen Materialien und die Minimierung der Oberflächentemperaturen, um das Risiko von Funkenbildung zu reduzieren.
Die elektrischen Komponenten von ATEX-Flurförderzeugen müssen ebenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen wie z. B. die Verwendung von explosionsgeschützten Elektromotoren, Schaltern und Steuerungen aufweisen.

Die Bediener von ATEX-Flurförderzeugen müssen entsprechend geschult sein, um die speziellen Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen zu verstehen.

 

kompakter Elektro-Niederhubwagen für die Ex-Zone 1 (2G) und 21 (2D) nach ATEX Richtlinie

kompakter Elektro-Deichselstapler für die Ex-Zone 2 nach ATEX Richtlinie

ATEX-Hochhubwagen mit Greifwangen, Tragfähigkeit bis 300 kg

ATEX-Hochhubwagen mit Gabeln, Tragfähigkeit bis 1200 kg

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