Arbeitsbühne mit Treppenaufgang
Kurzübersicht
Hubtisch in der Anwendung als Arbeitsbühne, Tragfähigkeit 5.000 kg, Hubhöhe ca. 2.000 mm
Technische Daten:
- Tragfähigkeit: bis 5.000 kg- Plattformgröße nach Ihren Vorgaben
- Hubhöhe: bis ca. 2.000 mm
weitere Ausrüstung/ Ausstattung:
Individuelle Anpassungen wie z. B.- Sonderlackierung,
- Edelstahlausführung,
- zusätzliche Personensicherung etc. nach Kundenwunsch möglich.
Aufgabenbeschreibung:
Die Arbeitsbühne wird projektbezogen nach den Anforderungen des Kunden in der Länge, der Breite und der Hubhöhe konfiguriert.Die Aufbauten und Sicherheiten werden der Anwendung entsprechend angepasst.
Die Treppe kann als Schlepptreppe oder feststehende Treppe, je nach Hubhöhe ausgeführt werden.
Damit ein Einfach-Scherenhubtisch sicher als Arbeitsbühne mit Treppenaufgang für Personen eingesetzt werden kann, müssen verschiedene technische, sicherheitstechnische und gesetzliche Anforderungen erfüllt sein.
Sicherheitsanforderungen nach Normen & Vorschriften:
Ein Hubtisch, der als Arbeitsbühne für Personen verwendet wird, muss den relevanten Sicherheitsnormen und Vorschriften entsprechen, darunter:- EN 1570-1 (Sicherheitsanforderungen für Hubtische)
- DIN EN 280 (Fahrbare Hubarbeitsbühnen, falls erforderlich)
- Arbeitsschutzrichtlinien, z. B. DGUV Regel 100-500 (BGR 500 Kapitel 2.10)
Notwendige technische Merkmale für den Personeneinsatz:
Um einen Scherenhubtisch als Arbeitsbühne sicher zu betreiben, müssen folgende technische Anpassungen vorgenommen werden:- Rutschfester Plattformbelag – Verhindert Ausrutschen bei Arbeiten auf der Bühne.
- Sichere Umwehrung/Geländer – Mindestens 1,10 m hoch mit Knieleiste und Fußleiste.
- Treppenaufgang oder sichere Einstiegsleiter – Stabil, normgerecht und mit Handlauf.
- Sichere Zugangskontrolle – Verriegelungssystem, das ungewollte Bewegungen verhindert.
- Gleichmäßige und kontrollierte Hebebewegung – Sanftes Anfahren und Stoppen, um ruckartige Bewegungen zu vermeiden.
- Überlastsicherung – Schutz vor zu hoher Belastung der Plattform.
- Not-Aus & Sicherheitsverriegelung – Sofortiges Stoppen in Gefahrensituationen.
- Absturzsicherung – Fallschutzmechanismen, falls die Bühne hochgefahren ist.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
- Regelmäßige Wartung & Prüfungen – Jährliche UVV-Prüfung durch Sachkundige nach DGUV-Vorschriften.- Schulung der Bediener – Personal muss in der sicheren Nutzung der Hubarbeitsbühne geschult sein.
- Kennzeichnung & Warnhinweise – Sicherheits- und Lastenschilder anbringen.