Nicht rückzahlbare staatliche Förderung für Elektrostapler

Elektro Stapler

Das Thema staatlicher Fördermittel für CO2-Einsparungen und Energieeffizienz (Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) ist für Unternehmen mit Gabelstaplern besonders attraktiv.
Denn: Subventionen für neue Elektro-Gabelstapler helfen Ihnen, Kosten zu senken, bessere Wirtschaftlichkeit zu erreichen und sich nachhaltig umweltfreundlich aufzustellen.

Diese Voraussetzungen gelten für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern:

Investitionsvorhaben
  • Gefördert werden Neu- und Ersatzinvestitionen.
  • Förderung gilt ausschließlich für neue Gabelstapler.
  • Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden (Zweigniederlassungen = Betriebsgelände).
Finanzierung
  • Ein Kauf ist grundsätzlich förderfähig.
  • Leasing und Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig.
  • 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
  • Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten.
  • Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller!
Projektstart
  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden.
  • Umsetzung der Maßnahme erst nach Zuwendungsbescheid.
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Genehmigung kann begründet beantragt werden.

Mittelständler werden besonders gefördert

Förderung beim Kauf neuer Elektrostapler für alle Unternehmen Zuwendungsberechtigt für diese Subventionen sind nahezu alle Unternehmen, die Gabelstapler einsetzen. Einen signifikanten Zuschuss erhalten alle Antragsteller, die die Vorgaben erfüllen.

Um den Mittelstand zu stärken, erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich einen Zuschlag bei der Förderung.

Gehören Sie auch zu den KMU? Hier die KMU-Kriterien im Rahmen der Förderbedingungen:
  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
  • oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

Beispielrechnung Förderung neuer Elektrostapler

Beispiel 1: Austausch Dieselstapler
Antragssteller = KMU
  • Betriebsstunden 2.000 h/Jahr
  • Verbrauch alter Stapler 4,0 l/h
  • Verbrauch E-Stapler 6,6 KW/h
  • Investition 42.970€
  • Fördersumme 11.033,19€

Förderquote 25,68%

Beispiel 2: Austausch Treibgasstapler
Antragssteller = KMU
  • Betriebsstunden 2.500 h/Jahr
  • Verbrauch alter Stapler 3,4 kg/h
  • Verbrauch E-Stapler 6,9 KW/h
  • Investition 37.243,42€
  • Fördersumme 11.675,30€

Förderquote 31,35%

Beispiel 3: Zusatzinvestition
Antragssteller = KMU
  • Betriebsstunden 1.900 h/Jahr
  • Anschaffung Elektrostapler 5t
  • Investition 60.000,00€
  • Fördersumme 19.921,00€

Förderquote 33,20%

Haben Sie noch Fragen, ob auch Ihre geplante Investition gefördert werden kann?
Unser Vertriebs-Team steht Ihnen für eine Beratung unter Telefon 02324 / 39112-0 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Förderung von Elektrostaplern finden Sie auch bei unserer Partnerfirma für die Fördermittelabwicklung easysub.
https://www.easy-sub.de/elektrostrapler-forderung/

 

+49 2324 39 112 - 0

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