Traglast 400 kg, Hubbereich 690 – 1.260 mm
Hubtisch als Sonderanfertigung für die Verwendung in der Tiermedizin
robuster Hubtsch für vielfältige Einsatzmöglichkeiten in hygienisch anspruchsvollen Umgebungen
stationärer Einfach-Scherenhubtisch mt verzinkter Tischplatte im Sonderbau
Scherenhubtisch im Sonderbau mit verzinkter Tschplatte und wartungsfreier Scherenlagerung
Hubtisch im Sonderbau gemäß EN 1570
Der Hubbtisch ist ideal geeignet für die Be- und Entladung z. B. von Regalen, Tagfähigkeit 1.000 ...
Welche Normen und Vorschriften gelten für ergonomische Hubtische im Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Unsere ergonomischen Hubtische entsprechen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 1570-1 für Hubtische. Sie unterstützen Unternehmen aktiv bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), indem sie Fehlhaltungen und physische Überlastungen am Arbeitsplatz gezielt reduzieren. Alle Geräte sind nach den aktuellen europäischen CE-Richtlinien gefertigt und erfüllen höchste Arbeitsschutzstandards.
Können ergonomische Scherenhubtische individuell an bestehende Montagelinien oder Rollenbahnen angepasst werden?
Ja, als Spezialist für Sonderbau konstruieren wir ergonomische Hubtische passgenau für Ihre bestehenden Fertigungsprozesse. Dazu gehören individuelle Plattformmaße, spezielle Anbauten wie Dreh- oder Neigeplattformen, integrierte Rollenbahnen sowie Anschlüsse für automatische Steuerungssysteme und Fördertechnik.
Gibt es ergonomische Hubtische für sensible Hygienebereiche oder explosionsgeschützte Zonen?
Für den Einsatz in der Pharma-, Lebensmittel- oder Chemischen Industrie bieten wir ergonomische Hubtische in vollverzinkter Ausführung oder aus hochfestem Edelstahl an. Für feuer- oder explosionsgefährdete Arbeitsbereiche liefern wir Hubtische mit ATEX-Zertifizierung sowie pneumatischen oder manuellen Hydraulikantrieben.
Welche Wartungs- und Prüfpflichten bestehen für ergonomische Stationär- und Scherenhubtische?
Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (u. a. DGUV Regel 100-500) müssen betrieblich genutzte Hubtische mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person (Sachkundigenprüfung) überprüft werden. Durch robuste Bauteile und wartungsfreie Scherenlagerungen gewährleisten unsere Geräte eine hohe Standzeit und minimale Ausfallzeiten bei der regelmäßigen Inspektion.
Wie laufen die Auslegung und Beschaffung eines maßgeschneiderten ergonomischen Hubtisches ab?
Nach einer detaillierten Bedarfsanalyse (u. a. Traglast, Hubbereich, Taktzeiten und Platzverhältnisse) erstellen unsere Mitarbeiter ein maßgeschneidertes Konzept für Ihren Anwendungsfall. Die Erfassung der Anforderungen kann unkompliziert per Online-Fragebogen oder im direkten Gespräch mit unserem Expertenteam erfolgen.
